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   VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253   

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VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253 (https://dejure.org/2014,38614)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.09.2014 - 16a D 13.253 (https://dejure.org/2014,38614)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. September 2014 - 16a D 13.253 (https://dejure.org/2014,38614)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
    Sie führen nur dann zur Unzulässigkeit des Disziplinarverfahrens, wenn die Voraussetzungen eines Maßnahmeverbots wegen Art. 16 BayDG gegeben sind (BVerwG B.v. 18.11.2008 - 2 B 63/08 - juris Rn. 14, 15).

    Die längere Untätigkeit des Dienstvorgesetzten entgegen Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayDG ist als milderer Umstand bei der Bemessung einer pflichtenmahnenden Disziplinarmaßnahme gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG zu berücksichtigen" wenn der Beamte über die disziplinarrechtliche Relevanz seines Verhaltens im Unklaren gelassen wurde und er bei rechtzeitiger Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens voraussichtlich keine weiteren Dienstpflichtverletzungen begangen hätte (vgl. BVerwG" B.v. 18.11.2008 -2 B 63/08 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
    Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo", der auch im Disziplinarrecht Anwendung findet (vergl. zuletzt BVerwG U.v. 29.10.2013 - 1 D 1/12 - juris Rn. 26)" ist der Beklagte von diesem Vorwurf freizustellen.

    Der unterschiedlich hohe Unrechtsgehalt des Dienstvergehens hat hiernach maßgeblichen Einfluss auch auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme: Während jedenfalls für den höchstpersönlichen Bereich grundsätzlich die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme in Betracht kommt, wird bei anderen Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs - je nach der Schwere der Tat - eher eine pflichtenmahnende, für den Beamten weniger einschneidende Disziplinarmaßnahme angemessen sein (BVerwG v. 29.10.2013 - 1 D 1/12 - juris Rn. 42).

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858

    Polizeibeamter; außerdienstlicher Betrugsversuch; Schadenshöhe mehr als 8.500

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
    Maßgeblich ist jeweils die Sach- und Rechtslage im Tatzeitraum" der sich hier vom 21. Oktober 2004 bis zur vorläufigen Dienstenthebung mit Verfügung vom 13. Mai 2009 erstreckt" weil es auch mit Blick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB mit Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes und des Bayerischen Beamtengesetzes am 1. April 2009 insoweit kein für den Beamten materiell-rechtlich günstigeres neueres Recht gibt (vgl. BVerwG U.v. 25.8.2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 33; BayVGH U.v. 15.10.2010 -16a D 09.2858 - juris Rn. 28).

    (BayVGH U.v. 15.12.2010 -16a D 09.2858 -juris).

  • ArbG Duisburg, 29.06.2000 - 1 Ca 1152/00

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach erfolgter Abmahnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
    Die Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber - hier also den Dienstherrn - ist kein Mobbing (vgl. Arbeitsgericht Duisburg v. 29.6.2000 - 1 Ca 1152/00 - juris)" vorausgesetzt, es wird in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgeübt.
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
    Mobbing ist das systematische Anfeinden" Schikanieren oder Diskriminieren durch Vorgesetzte oder Mitarbeiter" also die Schaffung eines durch Einschüchterungen" Anfeindungen" Erniedrigungen" Entwürdigungen und Beleidigungen geschaffenen Umfelds (vgl. BAG" U.v. 15.1.1997 - 7 ABR 14/96 juris; BAG U.v. 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 juris - LAG Schleswig-Holstein v. 19.3.2002 - 3 Sa 1/02 - juris).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
    Mobbing ist das systematische Anfeinden" Schikanieren oder Diskriminieren durch Vorgesetzte oder Mitarbeiter" also die Schaffung eines durch Einschüchterungen" Anfeindungen" Erniedrigungen" Entwürdigungen und Beleidigungen geschaffenen Umfelds (vgl. BAG" U.v. 15.1.1997 - 7 ABR 14/96 juris; BAG U.v. 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 juris - LAG Schleswig-Holstein v. 19.3.2002 - 3 Sa 1/02 - juris).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
    Dagegen sind im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen regelmäßig sozial- und rechtsadäquat und können gerichtlich geklärt werden (BAG" U.v. 24.4.2008 - 8 AZR 347/07 - juris).
  • BVerwG, 06.07.1987 - 1 D 142.86

    Heimliche Tonbandaufnahme eines Gesprächs mit dem Dienstvorgesetzten - Verhängung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
    Bei einer einmaligen heimlichen innerdienstlichen Aufnahme und dem Vorspielen vor einem Kollegen ist das Bundesverwaltungsgericht von der Disziplinarmaßnahme einer Gehaltskürzung ausgegangen (BVerwG U.v. 6.7.1987 -1 D 142/86 - juris).
  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
    Hinsichtlich der Höhe und Dauer der Gehaltskürzung ist von der Höchstdauer von drei Jahren und einer Kürzungsquote von 10% auszugehen (zum Kürzungsbruchteil BVerwG" v. 21.3.2001 - 1 D 29/00 - BVerwGE 114" 88).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und der Bedeutung der verletzten Dienstpflichten" der Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße" sowie den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale)" zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte" insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG" U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 26.06.2012 - 2 B 28.12

    Kinderpornografische Schriften; außerdienstlicher Besitz; Zugänglichmachen;

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02

    Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte,

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

  • VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133

    Häufige, über einen langen Zeitraum sich erstreckende Kernzeitverletzungen

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657

    Unbefugtes Beschaffen polizeilicher Lagedaten

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 16a DS 09.3252

    Einbehaltung von Bezügen; Anrechnung von Rechtsanwaltskosten aufgrund

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 06.11.2012 - 13/11
  • VGH Hessen, 28.09.2015 - 28 A 809/14
    Unter " Mobbing" im Verhältnis zwischen einem Beamten und seinem Dienstherrn bzw. seinen Kollegen ist ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Vorgesetzte oder Mitarbeiter, also die Schaffung eines durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen geprägten Umfelds zu verstehen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. September 2014 - 16 a D 13.253 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2014 - 20 ZD 5/14

    Aussetzung; Dienstenthebung; Einbehaltung; Parteiwechsel; Zuständigkeitswechsel

    Die Vorwürfe der privaten Nutzung des dienstlichen PC und des Führens von Privattelefonaten als Dienstgespräche, die der Antragsteller nicht als erwiesen ansieht, haben - was auch der Antragsgegner nicht in Abrede stellt - für sich betrachtet nur eine geringere disziplinarrechtliche Relevanz (vgl. zur disziplinarrechtlichen Ahndung der privaten Nutzung eines dienstlichen PC z. B. Bay. VGH, Urteil vom 26.9.2014 - 16a D 13.253 -, juris; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30.1.2013 - 3 A 10684/12 -, juris; vgl. zur disziplinarrechtlichen Ahndung der widerrechtlichen Nutzung einer dienstlichen Telefoneinrichtung z. B. BVerwG, Urteil vom 19.5.2004 - BVerwG 1 D 17.03 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 26.10.2010 - 20 LD 8/09 -).
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